UPE-Zuschläge

UPE-Zuschläge

Bei einer fiktiven Abrechnung (also laut Gutachten oder Kostenvoranschlag) werden von den Versicherern gerne die UPE-Zuschläge (Zuschläge auf unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller auf Ersatzteile) gestrichen.

Das hat den Hintergrund, dass nicht alle Werkstätten die entsprechenden Zuschläge verlangen. Das Argument der Versicherung ist dann, dass die Zuschläge für die Reparatur des Fahrzeugs nicht erforderlich sind, wenn die Werkstatt diese tatsächlich nicht verlangt.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass der Großteil der Werkstätten entsprechende Zuschläge verlangen. Daher tendiert die Rechtsprechung dazu die UPE-Zuschläge dem Geschädigten auch bei einer fiktiven Abrechnung zuzubilligen. Oftmals muss regional betrachtet werden, ob die Zuschläge überwiegend verlangt werden oder nicht.

Wird das Fahrzeug repariert und die Werkstatt verlangt UPE-Zuschläge, dann hat die Haftpflichtversicherung diese auch anstandslos zu bezahlen.

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