Ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass es sich um einen kapitalen Totalschaden handelt, so verbleibt im Tank des Fahrzeugs Treibstoff (Diesel, Benzin, Strom), welcher zusätzlich zum Totalschaden geltend gemacht werden kann. Die Tankkosten sind dabei nicht im Kaufpreis des beschädigten Fahrzeugs enthalten.
Zur Durchsetzung der Tankkosten muss der Nachweis erbracht werden, dass im Fahrzeugwrack Treibstoff verblieben ist. Am einfachsten ist es die Tankanzeige des beschädigten Fahrzeugs zu fotografieren. Idealerweise wird die Tankanzeige vom Sachverständigen festgehalten. Sollte der letzte Tankbeleg noch vorhanden sein, so ist es ebenso in Kombination der seit dem Tankvorgang zurückgelegten Strecke ein tauglicher Nachweis der Restmenge.