Schmerzensgeld

Schmerzensgeld

Ist der Geschädigte aufgrund eines Unfalls verletzt worden, so steht ihm in der Regel ein Schmerzensgeld zu.

Lediglich bei Bagatellverletzungen wird kein Schmerzensgeld anerkannt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Verletzungen kaum Beeinträchtigungen mit sich bringen und schnell abklingen (z.B. Rötungen, leichteste Prellungen)

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab. Die wichtigsten Faktoren sind die Art der Verletzung und der Grad der Beeinträchtigungen. Es dürfte nachvollziehbar sein, dass ein Schmerzensgeld beispielsweise für einen Rippenbruch höher ist als bei einer Prellung des Arms. Es kommt auch erheblich darauf an, wie schnell die Verletzungen abheilen und ob mit Dauerfolgen zu rechnen ist.

Schmerzensgelderhöhend kommen noch andere Aspekte hinzu. Diese sind zum Beispiel die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Einnahme bestimmter Medikamente, stationäre oder ambulante Behandlungen oder bestimmte Beeinträchtigungen in der Lebensführung.

Dabei orientiert man sich an der bisher ergangenen Rechtsprechung zu verschiedenen Verletzungen. Grobe Richtwerte gibt es in der Regel nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

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