Unter Heilbehandlungskosten sind solche Kosten erstattungsfähig, welche zur Genesung der unfallbedingten Verletzungen erforderlich sind.
Dabei handelt es sich nicht und die Heilkosten, welche die private oder gesetzliche Krankenkasse trägt. Denn diese Ansprüche gehen auf die Krankenkassen über und werden von diesen eigenständig verfolgt.
Typischerweise fallen unter die Heilbehandlungskosten Zuzahlungen für Behandlungen oder Hilfsmittel. Handelt es sich um einen Unfall, bei welchem die BG eintrittspflichtig ist, so fallen in der Regel keine Behandlungskosten an, da keine Zuzahlungen erforderlich sind.