Im Falle eines Unfalls kommt es nicht selten zu Körperverletzungen. Als Folge dieser entsteht die Arbeitsunfähigkeit der Geschädigten. Wenn der Geschädigte selbständig tätig ist und während des Heilverlaufs keine Einnahmen generieren kann, dann entsteht diesem ein Gewinnausfallschaden, welcher vom Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu bezahlen ist.
Die Bezifferung des Gewinnausfallschadens ist in der Regel sehr schwierig. Es muss sodann die Höhe der hypothetischen Einnahmen mit den tatsächlichen Einnahmen verglichen werden. Die hieraus ergebende Differenz bildet den Gewinnschaden des Geschädigten.
Die Berechnung der hypothetischen Einnahmen ist in der Regel äußerst komplex und sollte von einem erfahrenen Rechtsanwalt auf diesem Gebiet vorgenommen werden.