Ab- bzw. Ummeldekosten

Ab- bzw. Ummeldekosten

Die Geschädigten eines VErkehrsunfalls haben die Möglichkeit die Ab- bzw. Ummeldekosten vom Unfallverursacher bzw. seiner Haftplichtversicherung erstattet zu bekommen. Denn sowohl die Abmeldekosten für das beschädigte Fahrzeug sowie die An- bzw. Ummeldekosten für das ersatzweise angeschafte Fahrzeug sind zu erstatten.

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