Wir überprüfen den VW-Vergleich auf Kosten von VW

Wir überprüfen den VW-Vergleich auf Kosten von VW

Sie haben sich der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig angeschlossen und haben vor wenigen Tagen ein VW-Vergleich erhalten? Wir helfen Ihnen, keine Fehler zu machen und das auf Kosten von VW.

Nachdem vor dem OLG Braunschweig ein Vergleich zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und Volkswagen AG bezüglich des Abgasskandals geschlossen wurde, hat die Volkswagen AG die rund 260.000 teilnehmenden Betroffenen angeschrieben und ein Vergleichsangebot unterbreitet.

Viele Verbraucher sind mit der Situation überfordert, nachdem Volkswagen AG zahlreiche Angaben und Informationen vom Verbraucher haben will. Zudem weiß der Verbraucher nicht, ob er mit dem Angebot gut fährt.

Wir helfen Ihnen, in dieser nicht einfachen Situation und unterstützen und beraten Sie bei dem Abschluss des VW-Vergleichs oder einer weitergehenden Klage gegen Volkswagen AG.

Und das Beste ist, dass die Beratung im Falle des Abschluss eines Vergleichs für die Verbraucher kostenneutral ist. Die Volkswagen AG bezahlt die Kosten der Beratung, wenn ein VW-Vergleich zustande kommt.

Die Betroffenen müssen sich jedoch beeilen. Das Angebot von Volkswagen AG ist zeitlich begrenzt bis zum 20.04.2020. Die Betroffenen müssen daher – soweit sie das Angebot annehmen wollen – schnell reagieren.

Wollen Sie das Angebot der Volkswagen AG nicht annehmen, so muss bis zum 20.10.2020 eine individuelle Klage gegen die Volkswagen AG geführt werden. Auch dabei helfen wir Ihnen gern und erstellen für Sie eine individuelle Klage.

Die Beratung kann aufgrund der Dringlichkeit kurzfristig persönlich, telefonisch oder virtuell durchgeführt werden. Hierzu können Sie einen Beratungstermin unter der Rufnummer 06202/859480 vereinbaren oder und einfach eine E-Mail unter dem Stichwort VW-Vergleich an info@rechtsanwalt-schwetzingen.de oder j.seidler@rechtsanwalt-schwetzingen.de schreiben.