Muss die Private Krankenversicherung eine Augenlaser-OP bezahlen?

Muss die Private Krankenversicherung eine Augenlaser-OP bezahlen?

Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte die Private Krankenversicherung die Kosten einer Augenlaser-OP künftig tragen müssen.

Dem ganzen lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin entschied sich ihre Fehlsichtigkeit auf beiden Augen (jeweils -2,75 und -3 Dioptrien) mittels einer Laser-OP zu behandeln. Der operative Eingriff verlief erfolgreich. Daraufhin wollte sie die Kosten des Eingriffs von ihrer Privaten Krankenversicherung erstattet bekommen. Die Krankenversicherung weigerte sich jedoch die Kosten der Augenlaser-OP zu bezahlen. Die Klägerin klage und verlor zunächst vor dem Amt- und Landgericht. Begründet wurde dies damit, dass nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen eine erforderliche Erkrankung nicht vorliege. Eine solche wurde nach Ansicht der Vorinstanzen erst dann vorliegen, wenn eine Fehlsichtigkeit von über -6 Dioptrien gegeben ist.

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 29.03.2017 entschieden, dass der Krankheitsbegriff nicht aus der medizinischen Sicht zu betrachten ist. Vielmehr ist auf die Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers abzustellen. Eine Erkrankung liegt demnach bereits dann vor, wenn eine Abweichung vom Normalzustand der Sehfähigkeit vorliegt, welches ein beschwerdefreies Lesen oder Autofahren nicht mehr erlaube.

Sobald eine nicht nur geringfügige Beeinträchtigung der körperlichen Normalfunktion vorliege, geht ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer von einer Krankheit aus.

Die weitere Frage, ob der Eingriff der Klägerin eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt, ist unbeantwortet geblieben. Der BGH verwies die Angelegenheit an das Landgericht zurück, damit sich dieses mit der Frage der medizinisch notwendigen Heilbehandlung beschäftigt. Der BGH hatte jedoch bereits in seiner Entscheidung aufgeführt, dass die Notwendigkeit nicht aus dem Grund verneint werden darf, dass es üblich ist eine Brille oder Kontaktlinsen zu tragen anstatt sich einer Augenlaser-OP zu unterziehen.

Die Entscheidung des BGH stellt jedoch einen ersten wichtigen Schritt für die Kostenübernahmen einer Augenlaser-OP durch die Private Krankenversicherung dar. Es gilt nun abzuwarten, wie über die Frage der Notwendigkeit entschieden wird und an welche Voraussetzungen die Kostenübernahme möglicherweise geknüpft wird.

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